Wir wünschen uns, dass Sie auf dieser Seite unkompliziert und auf einem Blick aktuelle Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten, Rechte, Gesetzesänderungen für Menschen mit Handicap finden, die Ihnen den Alltag erleichtern.
Stand Februar 2021
Was sich genau ab 01.01.2021 ändert erfahren Sie auf der Homepage der Lebenshilfe.
Der Ratgeber des BMAS gibt umfassende Auskünfte über alle Leistungen und Hilfestellungen, auf die Menschen mit Behinderung einen Anspruch haben.
Z. B. über Vorsorge und Früherkennung über die Schul- und Berufsausbildung, die Berufsförderung bis zu steuerlichen Erleichterungen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter https://www.bmas.de
Weitere allgemeine Informationen gibt es bei der EUTB - Ergänzende Unabhängige Teilhabe-Beratung unter www.teilhabeberatung.de
Die nächste EUTB-Beratungsstelle ist in 87700 Memmingen, Kemptner Str. 52
angegliedert bei Regens-Wagner.
E-Mail: eutb-mm-ua@regens-wagner.de
Wichtige Info in einfacher Sprache
Ab dem 1. April 2017 darf eine Person mehr Vermögen besitzen als vorher.
Vor dem 1. April 2017 galt:
Wenn man Sozialhilfe benötigte, durfte man nur ein Vermögen unter 2.600 Euro besitzen. Wenn das Vermögen höher war als 2.600 Euro, erhielt man keine Sozialhilfe.
Neu ab dem 1. April 2017 ist:
Wenn man Sozialhilfe benötigt, darf man mehr Vermögen als 2.600 Euro besitzen. Das Vermögen darf bis 5.000 Euro betragen.
Hier gelangen Sie zu weiteren Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz
Stand: Mai 2019